Informationen zur Mitgliedschaft im EWFT
Als Mitglied im EWFT stellt die jeweilige Hochschule Delegierte, welche sich mindestens einmal jährlich zu einer Plenarversammlung treffen. Dort werden aktuelle hochschulpolitische Themen des Faches Erziehungswissenschaft besprochen. Es werden thematische Arbeitsgruppen gebildet, Stellungnahmen und Positionspapiere verfasst.
Mögliche Fragen bezüglich einer Mitgliedschaft
Der EWFT stellt die Interessenvertretung der erziehungswissenschaftlichen Fakultäten/Institute dar und engagiert sich für Verbesserungen in Studium, Lehre und Forschung. Innerhalb des EWFT werden hochschulpolitische Themen diskutiert und Positionen formuliert sowie der Austausch und die überregionale Zusammenarbeit zwischen den Universitäten und Pädagogischen Hochschulen hergestellt.
Während bei der DGfE Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als Einzelpersonen Mitglied sind – organisiert in Sektionen und Kommissionen – sind beim EWFT die Fakultäten (bzw. Fachbereiche, Institute) der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen mit erziehungswissenschaftlichen Studiengängen Mitglied. Die einzelnen Fakultäten (Fachbereiche/Institute) wählen 1 bis 2 Delegierte (bei gegenseitiger Vertretung), die die Interessen ihrer jeweiligen erziehungswissenschaftlichen Einrichtungen beim EWFT vertreten. Die DGfE behandelt vorwiegend fachwissenschaftliche Aspekte der Erziehungswissenschaften, der EWFT eher Fragen der Verbesserung von Arbeitsbedingungen, von Studium, Lehre und Forschung sowie hochschulpolitische Fragen. Da es diesbezüglich Überschneidungen mit der DGfE gibt, stehen beide Organisationen im Austausch miteinander.
Als Zusammenschluss vieler Fakultäten und hochschulischer Einrichtungen ist der EWFT ein Sprachrohr für die Fakultäten/Institute. Er bietet die Möglichkeit, aktiv an Diskursen über zentrale hochschulpolitische Thematiken und Problematiken zu partizipieren.
Wissenschaftliche Hochschulen, die über erziehungswissenschaftliche Einrichtungen (Fakultäten, Fachbereiche, Institute bzw. Seminare o.ä.) verfügen, ein erziehungswissenschaftliches Studium anbieten sowie das Recht zur Promotion und zur Habilitation besitzen, können im EWFT Mitglieder werden. Juristische Personen, Vereine und ähnliche Institutionen können als Fördermitglieder in den EWFT aufgenommen werden, wenn sie erziehungswissenschaftliche Forschung, Lehre und/oder Innovationen in der pädagogischen Praxis fördern. Die Vertreterinnen/Vertreter der Fördermitglieder haben in der EWFT-Plenarversammlung Rederecht, sie verfügen aber über keine Stimm- und Wahlrechte.
Der Antrag auf Mitgliedschaft ist an die Vorsitzende/den Vorsitzenden des EWFT zu richten. Dem Antrag sind Unterlagen beizulegen, aus denen hervorgeht, dass die Einrichtung ein erziehungswissenschaftliches Studium anbietet sowie das Recht zur Promotion und Habilitation besitzt (z. B. die Satzung/Grundordnung der wissenschaftlichen Hochschule, aus der die erziehungswissenschaftliche Einrichtung oder das Angebot des erziehungswissenschaftlichen Studiengangs bzw. der erziehungswissenschaftlichen Studiengänge hervorgeht).
Die/der Vorsitzende leitet der Plenarversammlung eine Empfehlung zu. Die Plenarversammlung entscheidet mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden über den Aufnahmeantrag.
Es gibt die Möglichkeit einer kostenfreien assoziierten Mitgliedschaft (ohne Stimmrecht und ohne aktives und passives Wahlrecht) von einem Jahr mit dem Ziel der Vollmitgliedschaft.
Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 200 Euro jährlich.
Es gibt die Möglichkeit einer kostenfreien assoziierten Mitgliedschaft (ohne Stimmrecht und ohne aktives und passives Wahlrecht) von einem Jahr mit dem Ziel der Vollmitgliedschaft.